Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt wollte das Grenzregime verschärfen, ohne sich um das europäische Dublin-Verfahren zu kümmern. Das sei rechtswidrig, urteilt nun das Berliner Verwaltungsgericht, Asylsuchende dürfen bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet nicht zurückgewiesen werden.
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Asylpolitik: Gericht pfeift Innenminister Dobrindt zurück
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