Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt wollte das Grenzregime verschärfen, ohne sich um das europäische Dublin-Verfahren zu kümmern. Das sei rechtswidrig, urteilt nun das Berliner Verwaltungsgericht, Asylsuchende dürfen bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet nicht zurückgewiesen werden.

Inhalt
Asylpolitik: Gericht pfeift Innenminister Dobrindt zurück
Teilen