Der belgische Staat muss vorerst keine Entschädigung zahlen. Während der belgischen Kolonialherrschaft in Ruanda, Burundi und Kongo wurden Kinder systematisch weggesperrt und all ihrer Rechte beraubt. Fünf solche «Métisse»-Kinder klagten Belgien an, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und unterlagen jetzt vor Gericht in erster Instanz. Abgeschlossen ist die Affäre damit aber nicht, weder politisch noch juristisch.

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Belgien: keine Entschädigung für Kolonialverbrechen
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