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Bundesgericht kippt erstmals ein Abstimmungsergebnis

Die obersten Richter in Lausanne haben die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe annulliert. Ob es nun nach dem Bundegerichtsurteil eine zweite Volksabstimmung gibt, ist noch offen. Die Fakten aus Lausanne und eine Einschätzung des Staatsrechtlers Markus Schefer.

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Das Bundesgericht hat die Abstimmung über die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe für ungültig erklärt. Das Urteil ist eine Premiere für die Schweizer und ihr Politsystem. Wie es weitergeht, ist noch offen.

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