Bundesgericht schützt Fluglärm-Geplagte
Das Bundesgericht ebnet Hausbesitzern rund um den Flughafen Zürich den Weg für eine Lärm-Entschädigung. Sie können unter Umständen eine Entschädigung verlangen, auch wenn der Wert ihres Hauses um weniger als ein Drittel abgenommen hat. Erstmals hiess das Bundesgericht eine Klage aus Opfikon-Glattbrugg gut. Welche Konsequenzen das Urteil auf die anderen Lärmschutz-Forderungen habe, könne nicht gesagt werden, betonte die Flughafen-Betreiberin Unique. Ihr drohen rund 19 000 Forderungen von Hausbesitzern rund um den Flughafen Zürich.
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