Für Medizinerinnen und Mediziner gilt in der Schweiz die ärztliche Schweigepflicht. Und das auch nach dem Tod eines Patienten oder einer Patientin. Aber gilt das auch, wenn Angehörige einen ärztlichen Fehler vermuten? Mit dieser Frage musste sich das Bundesgericht befassen.

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Bundesgericht urteilt zu Einblick in Krankenakten Verstorbener
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