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Bundesgericht verschärft Voraussetzungen für IV-Renten

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht auswärts arbeiten könne, solle dies doch im Home-Office tun. Geld von der Invaliden-Versicherung habe man in diesem Fall nicht zugute. So ein umstrittenes Urteil, das das Bundesgericht in Lausanne kürzlich gefällt hat. Eine Überraschung ist das Verdikt allerdings nicht.

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