
Inhalt
Bundesgericht verschärft Voraussetzungen für IV-Renten
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht auswärts arbeiten könne, solle dies doch im Home-Office tun. Geld von der Invaliden-Versicherung habe man in diesem Fall nicht zugute. So ein umstrittenes Urteil, das das Bundesgericht in Lausanne kürzlich gefällt hat. Eine Überraschung ist das Verdikt allerdings nicht.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen