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Luzius Mader, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Justiz sagt, in Moscheen müssten Musliminnen weiterhin Gesichtsschleier tragen dürfen - auch in Autos - und: Verstösse dürften nicht allzu hart bestraft werden.
Symbolbild Keystone
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Bundesrat segnet Tessiner Verhüllungsverbot ab

Tessinerinnen und Tessiner haben im September 2013 Ja gesagt, zum Verbot, in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen. Der Bundesrat hat dieses Verbot nun für zulässig erklärt; er stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zu einem Verhüllungsverbot in Frankreich.

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