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Bundesrat weicht Bankgeheimnis auf
Finanzminister Merz hatte im Frühjahr noch betont , nur dann Bankdaten heraus zu geben, wenn ein Verdacht auf Steuerhinterziehung bestehe. Nun steht fest, dass der Bundesrat auch dann Daten weitergibt, wenn kein Anfangsverdacht besteht.
Dies geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor, welche die Landesregierung bereits vor einem Monat geliefert hat. Der Bundesrat schreibt, dass er damit die Richtlinien der OECD befolge.
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