Zum Inhalt springen

Das Völkerrecht geht vor

Die Ausschaffung eines straffälligen Ausländers im Kanton Thurgau war nicht rechtens, entschied das Bundesgericht. In seiner schriftlichen Begründung hält das Bundesgericht klar fest, dass das Völkerrecht Vorrang habe gegenüber dem Schweizer Recht.

 

Mehr von «Echo der Zeit»