Deutschland stärkt Rechte von Internet-Nutzern
Das deutsche Verfassungsgericht hat der umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchung enge Grenzen gesetzt. Das Gericht stärkt damit die Rechte der Computer-NutzerInnen. Das heimliche Eindringen in einen Computer muss in Deutschland künftig von einem Richter erlaubt werden. Es ist nur bei Terrorgefahr oder bei Angriffen auf das Leben und die Freiheit zugelassen. Ausgeschlossen wird die Anwendung der heimlichen Online-Durchsuchung bei Straftaten wie Kinderpornografie, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung.
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