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Die Strafnorm bleibt, aber sie wird aufgeweicht
Wer in der Schweiz geheime Akten oder Informationen von Behörden veröffentlicht, bekommt eine Busse. Der entsprechende Artikel im Strafgesetzbuch ist seit Jahren umstritten, weil er die Freiheit der Journalistinnen und Journalisten einschränkt. Das Parlament hat nun entschieden.
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