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Eine Niederlage für die Eidgenössische Steuerverwaltung

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil eine Beschwerde der UBS gutgeheissen. Hintergrund ist ein Amtshilfegesuch der französischen Steuerbehörden, das von der eidgenössischen Steuerverwaltung gutgeheissen wurde. Es geht um eine Liste mit rund 40'000 UBS-Kunden, bei denen es sich um mutmassliche in Frankreich steuerlich ansässige Personen handeln soll.

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