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Erstes Schweizer Strafverfahren wegen Beschneidung
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Erstes Schweizer Strafverfahren wegen Beschneidung

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen Eltern eröffnet, die ihre Tochter beschneiden liessen. Dabei handelt es sich um das erste Verfahren im Kanton Zürich wegen Genitalverstümmelung. Die Unicef klärt nun ab, ob dies auch schweizweit einmalig ist. In Genf gab es zwar mal einen Fall, doch dort schickte der Vater die Töchter zurück nach Malaysia für die Beschneidung.

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