29.04.2026, 18:00 Uhr EU passt Regeln für Grenzgängerinnen an
Wird ein französischer Grenzgänger in Deutschland arbeitslos, wird er künftig gleichbehandelt wie eine deutsche Arbeitnehmerin, die in ihrem Heimatland ihre Arbeit verliert. Dies könnte auch Folgen haben für die Schweizer Arbeitslosenversicherung.
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