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Frankreich will mit gestohlenen Bankdaten Steuersünder jagen
Wer von Diebesgut profitiert, der betreibt Hehlerei, das ist verboten. Sinngemäss argumentierte der Bundesrat im Streit um die gestohlenen Bankdaten aus Genf. Frankreich gibt zwar nun die Originaldaten zurück, behält aber Kopien davon.
Budgetminsiter Woerth lässt verlauten, er wolle diese sehr wohl gegen Steuersünder verwenden. Damit aber verletzt Frankreich rechtsstaatliche Prinzipien, sagt der Bundesrat und protestiert. Doch ist das tatsächlich so?
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