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Händedruck fällt nicht unter Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten des Kantons Baselland. In Therwil weigerten sich zwei muslimische Schüler, ihren Lehrerinnen die Hand zu geben - aus religiösen Gründen. Das Gutachten sagt, wer sich nicht daran hält, dem drohen Sanktionen.
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