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Heiratsstrafe: Dossier geht zurück ins Parlament
Die Abstimmung über die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe wird nicht direkt wiederholt. Das hat der Bundesrat heute entschieden. Das Bundesgericht hatte die Voksabstimmung annuliert, weil im Abstimmungsbüchlein die Zahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen viel zu niedrig aufgeführt worden war. Nun sollen sich wieder National- und Ständerat mit dem Thema befassen.
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