Herausgabe von Bankkundendaten der Finma war korrekt
Das Bundesgericht korrigiert das Bundesverwaltungsgericht und heisst die Aktion der Finma gut. Sie hatte auf Geheiss des Bundesrates 2008 300 Datensätze von amerikanischen UBS-Kunden an die US-Steuerbehörden geliefert und so eine Strafklage gegen die UBS abgewendet.
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