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Historische Justizreform in der Schweiz
Es ist eine Justizreform von historischer Bedeutung: Seit dem 1. Januar gilt in der Schweiz eine einheitliche Strafprozess-Ordnung. Künftig sollen Straftaten also überall gleich verfolgt und beurteilt werden.
Im Kern bekommt die Staatsanwaltschaft dadurch mehr Macht, dafür erhalten Verdächtige schon bei der ersten Einvernahme einen Anwalt. Für die Behörden in den Kantonen bringt das einige Umstellungen.
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