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Kantone reagieren auf Prämienverbilligungs-Urteil
Wer mehr als 54'000 Franken pro Jahr verdient, hat im Kanton Luzern kein Anrecht auf Verbilligung der Krankenkassenprämien. Diese Regel hatte das Bundesgericht aufgehoben, weil die Einkommensgrenze zu tief sei. Auf das Urteil haben nun mehrere andere Kantone reagiert.
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