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Adrian Hug, Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, und Finanzminister Eveline Widmer-Schlumpf an der Medienkonferenz zur Revision des Steuerstrafrechts.
Keystone
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Kein Bankgeheimnis mehr bei Steuerstrafverfahren

Der Bundesrat will die Möglichkeiten verbessern, Steuerhinterziehern in der Schweiz das Handwerk zu legen: Die Steuerbehörden sollen künftig nämlich nicht nur bei Steuerbetrug Bankkundendaten einsehen können, sondern auch bei Steuerhinterziehung. Kritiker fürchten ums Bankgeheimnis.

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