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Keine «Lex Weber», aber eine Verordnung dazu
Verfassungsrechtler befürchten, dass sich der Weg des Bundesrates zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative - direkt via Verordnung - als Holzweg erweisen könnte: Eigentlich dürfe der Bundesrat diese Verordnung gar nicht erlassen. Möglicherweise greift das Bundesgericht ein.
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