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Keine Lohnerhöhung im Mutterschaftsurlaub

Für eine lohnrelevante Mitarbeitendenbeurteilung müssen SBB-Angestellte mindestens sechs Monate eines Jahres gearbeitet haben – auch Frauen, die im Mutterschaftsurlaub waren. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt diese Regelung für zulässig. Indirekt sei es zwar eine Geschlechterdiskriminierung, diese sei aber sachlich gerechtfertigt.

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