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Kritik an Ausschaffungshaft für minderjährige Asylbewerber

Abgewiesene Asylbewerber können - damit sie nicht untertauchen - in Ausschaffungshaft genommen werden. Dafür zuständig sind die Kantone. Sie gehen sehr unterschiedlich um mit dieser Haft. Zum Teil nehmen sie sogar Migranten unter 15 Jahren in Haft.

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