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Kürzung künftiger Pensionkassenrenten

Der Mindestzinssatz auf Pensionskassenguthaben sinkt von 2 auf 1,5 Prozent. Der Bundesrat begündet seinen Entscheid mit den negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten. Was bedeutet dies für die Versicherten?

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Der Mindestzinssatz auf Pensionskassenguthaben sinkt von 2 auf 1,5 Prozent. Der Bundesrat begündet seinen Entscheid mit den negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten. Was bedeutet dies für die Versicherten?

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