Darf man Embryonen, die im Labor gezeugt werden, auf Krankheiten untersuchen? Bis jetzt war die Antwort: Nein. Denn die sogenannte Präimplantationsdiagnostik ist verboten. Das will der Bundesrat nun ändern. Allerdings nur für Embryonen aus Familien mit schweren Erbkrankheiten.
Der Entscheid wirft grundsätzliche ethische Fragen auf. Und er dürfte in der Bevölkerung viel zu diskutieren geben. Denn sie wird dereinst in einer Abstimmung entscheiden müssen, ob sie dem Bundesrat bei diesem Richtungsentscheid folgen will.
Der Entscheid wirft grundsätzliche ethische Fragen auf. Und er dürfte in der Bevölkerung viel zu diskutieren geben. Denn sie wird dereinst in einer Abstimmung entscheiden müssen, ob sie dem Bundesrat bei diesem Richtungsentscheid folgen will.