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Neues Strafrecht: Ein Problem für Westschweizer Gefängnisse?
Ab dem 1. Januar 2018 wird im Schweizer Strafrecht die Möglichkeit von bedingten Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten wiedereingeführt - als Alternative zu Geldstrafen. In der Romandie, wo die Gefängnisse schon heute stark überbelegt sind, könnte sie allerdings zum Problem werden.
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