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Polizei-Einsatz gegen Bundesrat

Das Bundesstrafgericht stellt fest, dass der Bundesrat die Akten aus dem Tinner-Strafprozess nicht vernichten darf. Die Akten beschreiben den Bau einer Atombombe. Falls der Bundesrat bei seiner Position bleibe, wonach das brisante Material aus Sicherheitsgründen zu vernichten sei, müsse die Polizei das Material sichern.

Casper Selg sprach mit Bundeshausredaktor Philipp Burkhardt.

 

 

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