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Schwimmpflicht vor Religionsfreiheit

Zwei muslimische Mädchen aus Basel müssen am obligatorischen Schwimmunterricht der Schule teilnehmen; dies verletze nicht die Religionsfreiheit, urteilt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Gespräch mit dem Präsidenten des Schulleiterverbandes; er kennt Konflikte zwischen Schule und Religion.

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Zwei muslimische Mädchen aus Basel müssen am nicht geschlechter-getrennten Schwimmunterricht der Schule teilnehmen; dies verletze nicht die Religionsfreiheit, urteilt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Bernard Gertsch, Präsident des Schweizer Schulleiterverbandes, kennt Konflikte zwischen religiösen Erziehungsberechtigten und Schulen. Das Gespräch.

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