Zwei muslimische Mädchen aus Basel müssen am nicht geschlechter-getrennten Schwimmunterricht der Schule teilnehmen; dies verletze nicht die Religionsfreiheit, urteilt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Bernard Gertsch, Präsident des Schweizer Schulleiterverbandes, kennt Konflikte zwischen religiösen Erziehungsberechtigten und Schulen. Das Gespräch.

Inhalt
Schwimmpflicht vor Religionsfreiheit
Zwei muslimische Mädchen aus Basel müssen am obligatorischen Schwimmunterricht der Schule teilnehmen; dies verletze nicht die Religionsfreiheit, urteilt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Gespräch mit dem Präsidenten des Schulleiterverbandes; er kennt Konflikte zwischen Schule und Religion.
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