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Seltenes Urteil gegen Menschenhandel
Ein Bordellbesitzer muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis wegen Menschenhandel und Förderung der Prostitution. Der Bundesstaatsanwalt erhofft sich davon Signalwirkung. Denn die Aufklärungsquote bei Menschenhandel ist klein, die Gerichte sind sehr zurückhaltend mit Verurteilungen.
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