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Laut letzten Umfragen zeichnet sich eine spannende Abstimmung ab.
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SRG-Umfrage: Gegner der AHV-Initiative legen zu

Gut zwei Wochen vor den Abstimmungen vom 30. November zeichnen sich erste Trends ab: Dem jüngsten SRG-Abstimmungsbarometer zufolge geraten die AHV-Initiative und die Initative gegen die Verbandsbeschwerde ins Wanken. AHVBei der AHV-Initiative liegen Gegner und Befürworter derzeit demnach praktisch gleichauf. Wäre am letzten Sonntag über die Initiative abgestimmt worden, hätten 45 Prozent mit Ja und 43 Prozent dagegen gestimmt. Zwölf Prozent waren noch unentschlossen. Bei der letzten SRG-Befragung hatten die Befürworter noch klar vorn gelegen. VerbandsbeschwerdeIns Nein gerutscht Ins Nein rutschte auch die Initiative gegen das Verbandsbeschwerderecht. Neu wollen 49 Prozent die Initiative ablehnen, 33 Prozent sind dafür. Vor einem Monat lagen die Befürworter noch knapp vorn. Weiterhin sind 18 Prozent unentschlossen - das sind vergleichsweise viele. HanfÄhnlich hat sich die Meinungsbildung bei der Hanf-Initiative entwickelt. 50 Prozent lehnen das Begehren jetzt ab, 38 Prozent sind dafür. Auch hier lagen Gegner und Befürworter im Oktober noch enger beeinander. BetäubungsmittelEine unverändert stabile Ja-Mehrheit ist bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes festzustellen. Knapp zwei Drittel der Stimmenden wollen der Vorlage zustimmen, nur etwa ein Fünftel lehnt sie ab. Im Vergleich zum Oktober hat es damit praktisch keine Änderung gegeben. Gängiges Abstimmungsmuster Die Ergebnisse der zweiten SRG-Umfrage bestätigen das gängige Muster bei Abstimmungen über Volksinitiativen: Zu Beginn der Kampagnen stossen die Volksbegehren jeweils auf viel Sympathie, im Verlauf des Abstimmungskampfs sinkt der Anteil der Befürworter, während gleichzeitig die Zahl der Nein-Stimmenden steigt. Nicht abgefragt: UnverjährbarkeitDie Umfrage wurde vom Forschungsinstitut gfs.bern zwischen dem 10. und 16. November bei 1209 stimmberechtigten Personen in allen Landesteilen durchgeführt. Nicht befragt wurde die Volksinitiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern.

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