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Hat das Vorgehen des Bundesrats die Gewaltentrennung verletzt?
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Staatsrechtler kritisiert bundesrätliche Aktenvernichtung

Die Aktenvernichtungsaktion des Bundesrates rund um die Atomschmuggel-Affäre wirft Fragen zur Gewaltentrennung auf. Der Bundesrat müsse auch in schwierigen Situationen das Konzept Rechtsstaat achten, sagt der Staatsrechtler Thomas Fleiner. Der Bundesrat hatte die Vernichtung von Akten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens rund um die Atomschmuggel-Affäre der Gebrüder Tinner verteidigt.Seinen Vernichtungs-Entscheid stützte der Bundesrat unter anderem auf die Bundesverfassung, die Artikel über die Kompetenzen des Bundesrats zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit. Die Frage an Thomas Fleiner, Staatsrechts-Professor in Freiburg: Gibt es frühere Fälle, bei denen sich der Bundesrat auch auf diese Artikel der Bundesverfassung gestützt hat?

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