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Sterbehilferegelung bleibt unklar
Im Schweizer Gesetz ist nicht genau geregelt, wann Sterbehilfe erlaubt ist. Daran ändert sich vorerst nichts, denn die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte tritt nicht mehr auf die Klage einer Schweizerin ein, weil diese inzwischen verstorben ist.
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