Umstrittene Ausreise-Zentren
Seit Anfang Jahr sind die Kantone dafür verantwortlich, dass abgewiesene Asylbewerber die Schweiz verlassen. So will es das verschärfte Asylgesetz. Personen, deren Asylgesuch abgewiesen wurde, erhalten eine Ausreisefrist und kommen in ein spezielles Zentrum, wo sie nur mit minimalster Nothilfe versorgt werden. Zur Zeit gibt es rund 5500 solcher Nothilfe-Bezüger. Im Kanton Graubünden dient ein ehemaliges Ferienheim als Ausreise-Zentrum. Idyllisch gelegen, aber umstritten, weil fernab der Zivilisation.
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