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Urteil mit Signalwirkung: Uber-Fahrer sind Angestellte

Wer für Uber fährt, ist selbständig und erhält deshalb keine Sozialabgaben. Auf diesem Prinzip basiert das Geschäftsmodell des US-Fahrdienstleisters. Eine umstrittene Sichtweise. In der Schweiz wurden die Uber-Fahrerinnen und Fahrer in mehreren Kantonen nämlich als Angestellte eingestuft. Diese Interpretation hat nun auch das Bundesgericht bestätigt.

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