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Via Sicura auf dem Prüfstand

Im sogenannten «Raser-Artikel» heisst es: Wer mit dem Auto viel zu schnell fährt, bekommt zwingend eine bedingte Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr und muss seinen Führerausweis für zwei Jahre abgeben. Doch jetzt soll der Artikel wieder entschärft werden.

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Im sogenannten «Raser-Artikel» heisst es: Wer mit dem Auto sehr viel zu schnell fährt, bekommt zwingend eine bedingte Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr und muss seinen Führerausweis für zwei Jahre abgeben. Doch jetzt soll er wieder entschärft werden. Weshalb? Fragen an Bundeshausredaktor Curdin Vincenz.

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