Volk soll bei Erteilung des Bürgerrechts mitreden
Der Nationalrat möche bei Einbürgerungen das Volk weiterhin mitreden lassen, allerdings mit gewissen Einschränkungen. So sollen Einbürgerungen an der Urne ausgeschlossen, an Gemeindeversammlungen jedoch erlaubt sein.Doch auch für Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen sieht die Grosse Kammer Regeln vor. Einer der umstrittenen Punkte: Die Stimmberechtigten sollen Auskunft erhalten über die Religionszugehörigkeit der Menschen, die den Schweizer Pass wollen.
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