Seit Jahren schreibt das Raumplanungsgesetz vor, dass Flächen wieder ausgezont werden müssen, die in den nächsten 15 Jahren nicht bebaut werden. Am Mittwoch hat das Bundesgericht entschieden: Wer von solchen Auszonungen betroffen ist, erhält keine Entschädigung.

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Wer ausgezont wird, erhält keine Entschädigung
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