Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt, wie sich Roger Bärlocher dagegen wehren kann.
Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:
- Wenn ihr wegen einer Forderung, die ihr gar nicht schuldet, betrieben werdet, müsst ihr rechtzeitig Rechtsvorschlag erheben; ansonsten kommt es zur Pfändung.
- Falls ihr von einem Inkassobüro eine Mahnung für eine tatsächlich offene Rechnung bekommt, so schuldet ihr nur die Grundforderung und die Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht (im Normalfall 5 Prozent). Darüber hinausgehende Verzugszinsen sowie Mahnspesen schuldet man nur, wenn man dies vorgängig vertraglich vereinbart haben.
- Findet ihr wegen einer Rechnung keine Einigung mit dem Telefonanbieter, könnt ihr euch an die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Ombudscom) wenden. (Siehe Link unten) www.ombudscom.ch