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Telefonrechnung: Für Namensvetter zahlen?
Normalerweise lassen sich solche Missverständnisse schriftlich oder per Telefon aus der Welt schaffen. Im vorliegenden Fall beharrt die Telefonanbieterin auf ihrer Rechnung, obwohl der Adressat zu jenem Zeitpunkt gar nicht mehr Kunde war. Wie er sich dagegen wehren kann, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.
Die 3 wichtigsten Tipps:
1. Handy-Rechnung: Verlangen Sie eine detaillierte Rechnung, wenn Sie der Meinung sind, sie ist zu hoch.
2. Abzug: Ziehen Sie die bestrittenen Posten von der Rechnung ab und zahlen Sie den tatsächlich geschuldeten Teil der Rechnung gleich ein, dann darf man Ihnen den Anschluss nicht sperren. Teilen Sie dem Telekomanbieter schriftlich mit, weshalb Sie Teile der Rechnung bestreiten.
3. Schlichtungsstelle: Finden Sie keine Lösung, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Ombudscom. <http://www.ombudscom.ch/> Für Konsumenten ist das Verfahren kostenlos.
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