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Abo-Ärger mit «Swiss Media Leserservice»

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Wie man die Laubblätter vom Kiesplatz fegt

Laufzeit 5 Minuten. , Oliver Fueter

Laub rechen auf dem Kiesplatz oder -weg kann mühsam sein. Damit sich Laub und Kies nicht vermengen, bleibt oft nichts anderes übrig, als die welken Blätter von Hand herauszulesen. «Espresso»-Hörer behelfen sich in dieser Situation mit verschiedenen Blas- und Saugmethoden.

Mit einem Nass-/Trockensauger (einer Art Industriesauger, der auch Wasser saugt) lassen sich Blätter zwischen den Steinen heraussaugen. Hierfür gibt es auch spezielle Laubbläser mit Saugfunktion. Ein Rasenmäher kann aber denselben Zweck erfüllen. Den Abstand zum Boden hoch einstellen und dann mit dem Mäher über den Kies fahren. Ist er richtig eingestellt, bleiben die Steine liegen und das Laub landet im Fangsack. Es empfiehlt sich, das gröbste Laub zuvor mit dem Laubrechen zusammenzunehmen.

Auf den richtigen Abstand zum Boden kommt es auch beim Laubbläser an, damit der Luftstrahl nicht auch den Kies wegfegt. Wenn möglich, das Laub vom Kies auf eine Grünfläche blasen und den Laubhaufen dort aufnehmen. Ausprobieren kann man auch die Technik mit dem Wasserreiniger: Den Strahl breit einstellen und dann das Laub mit Wasser vom Kies spritzen. Gärtner sehen hier allerdings die Gefahr, dass das nasse Laub zusammenklebt. Überhaupt empfehlen Gartenfachleute, das Laub möglichst früh zusammenzunehmen. Solange es trocken und nicht verrottet ist, macht es am wenigsten Arbeit.

Wer auf technische Hilfsmittel verzichten will, greift weiterhin zum Rechen: am besten zu einem speziellen Laubrechen. Die Zinken sollten möglichst flexibel und schmal sein und weit auseinander liegen. So bleibt der Kies beim Rechen am ehesten liegen. Einige Gartenfachleute empfehlen zudem Kunststoff- statt Metallzinken. Zu vermeiden sind starre Zinken, welche den Boden aufwühlen und das Kies mitnehmen. Den passenden Druck beim Laubrechen findet man durch Ausprobieren.

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Abo-Ärger mit «Swiss Media Leserservice»

Laufzeit 6 Minuten 10 Sekunden. , Tobias Fischer

Konsumenten nerven sich über «Hanse Medien Service» und dessen Nachfolge-Unternehmen «Swiss Media Leserservice». Die einen abonnierten dort Hefte, die dann nicht geliefert wurden. Andere erhielten Hefte, Rechnungen und Mahnungen, sie hatten aber gar kein Abo abgeschlossen. Sich zu wehren sei äusserst mühsam, beklagen sich Kunden.

«Sie liefern mir das falsche Heft zum falschen Preis!» Diese einfache Botschaft wollte Géza Kenessey dem «Hanse Medien Service» (HMS) übermitteln. Doch bis er endlich eine Rückmeldung erhielt, brauchte es eineinhalb Jahre Geduld, eine eingeschriebene Kündigung, unzählige erfolglose Anrufversuche und E-Mails. Was er bekam, waren nur Mahnungen - und dann endlich doch eine Antwort: Die SwissPoint Sales AG in Root (LU) schrieb ihm Ende Mai 2012: «Wir haben die Abonnemente von der Firma HMS übernommen, und da haben sich einige Anfangsschwierigkeiten herauskristallisiert.»

Die SwissPoint Sales, welche den «Swiss Media Leserservice» betreibt, hat aber offenbar auch mit selbst aufgebauten Kundenbeziehungen Schwierigkeiten, wie Marc Mingard berichtet: «Angefangen hat es mit einem Telefonanruf des Swiss Media Leserservices. Mit der frohen Botschaft, wir hätten eine Reise für 4 Personen nach Ägypten gewonnen.» Den Preis bekämen Mingards aber nur, wenn sie ein Jahresabo für ein Heft abschliessen würden, hiess es. Mingards lehnten ab, waren aber mit der Zustellung von Informationsmaterial einverstanden. Was dann kam, war allerdings eine Rechnung - für das nicht bestellte Abo. Auch Marc Mingard wollte sich beschweren, auch bei ihm wurde dies ein schwieriges Unterfangen: «Ich habe x-mal angerufen, da gab es keine Antwort, keinen Telefonbeantworter und auch im Internet kaum Informationen.» Als er dann tatsächlich telefonisch durchgekommen sei, habe es mit der Stornierung des Abos erst im dritten Anlauf geklappt.

«Es gibt immer Unzufriedene»
Mehrere Kunden machen ihrem Ärger im Online-Forum des «Kassensturz» Luft. Die SwissPoint Sales AG kennt diese Einträge und schreibt auf Anfrage von «Espresso»: «Es gibt immer Kunden, die sich beschweren, sich unzufrieden oder missverstanden fühlen.» Es sei «eine Handvoll Kunden», die sich hier beschweren würden - «bei mehreren Tausend zufriedenen Kunden eine durchaus gute Quote.» Auf die einzelnen Fälle und auf Fragen zu nicht gelieferten Heften, zu bestrittenenen Mahnungen und zur schlechten Erreichbarkeit geht die SwissPoint Sales AG nicht ein. Geschäftsführer Christian Schröder weist aber darauf hin, dass sich die Abonnemente automatisch um ein Jahr verlängern würden, wenn ein Kunde nicht telefonisch oder schriftlich kündige.

Automatische Abo-Verlängerung
«Solche automatischen Verlängerungsklauseln sind ein Ärgernis, rechtlich aber zulässig», erklärt «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. «Allerdings muss der Kunde beim Abschluss des Abonnements ausdrücklich auf eine solche Klausel hingewiesen worden sein.» In einem Streitfall müsste der Verlag beweisen, dass der Kunden mit der automatischen Verlängerung einverstanden war. Weil Zeitschriftenabonnements meistens mündlich abgeschlossen werden, an einer Messe zum Beispiel oder am Telefon, ist dieser Beweis in der Praxis kaum zu erbringen. Eine neue Rechnung einfach wegzuwerfen, ist dennoch keine gute Idee. Beruft sich ein Verlag auf eine solche Klausel, können Betroffene Kunden in einem kurzen, eingeschriebenen Brief antworten: Man sei beim Abschluss des Abonnements nicht darauf hingewiesen worden - weshalb die Verlängerungsklausel ungültig sei.

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