Alternativmedizin wieder in Grundversicherung
Neu und bis 2017 werden fünf alternativmedizinische Methoden vorübergehend wieder von der Grundversicherung vergütet. Dies aber nur, wenn ein Arzt diese Therapie anwendet. Leistungen von nichtärztlichen Therapeuten werden wie bis anhin nur von der Zusatzversicherung übernommen.In den kommenden sechs Jahren will der Bund prüfen, ob die Behandlungen mit Homöopathie, Anthroposophischer Medizin, Phytotherapie, Neuraltherapie oder Traditioneller Chinesischer Medizin wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Diese Kriterien müssen alle Methoden und Therapien erfüllen, welche über die Grundversicherung abgerechnet werden.Lukas Rist vom Dachverband Komplementärmedizin zeigt sich überzeugt, dass die Wirksamkeit der Alternativmedizin in der sechsjährigen Testphase nachgewiesen werden kan. Im Neujahrsgespräch der Konsumsendung «Espresso» diskutiert er mit SVP-Nationalrat Jürg Stahl. Stahl ist gegen die Aufnahme der fünf Methoden in die Grundversicherung. Damit werde das Angebot in der Grundversicherung unnötig ausgebaut.
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