Arbeitsrecht: Was gilt, wenn der 1. August in die Ferien fällt?
Der Nationalfeiertag ist der einzige gesamtschweizerische, bezahlte Feiertag. Ex-Bundesrat Adolf Ogi unterstützte 1993 die Volksinitiative: «Wir sollten mit gutem Gewissen den Geburtstag unserer Heimat feiern dürfen». Was aber, wenn der 1. August in die Ferien fällt oder auf einen freien Tag?
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen