Auch Apotheken müssen eine Rechnungskopie liefern
Seit dem 1.1.2022 ist es auch im Krankenversicherungsgesetz verankert: Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, aber auch Physio-Praxen müssen, wenn sie direkt mit der Krankenkasse abrechnen, den Patientinnen und Patienten automatisch eine Rechnungskopie zukommen lassen. Wenn sich ein sogenannter Leistungserbringer nicht daranhält, riskiert er eine Busse von bis zu 20000 Franken. Und zu diesen Leistungserbringern gehören auch Apotheken.
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