Baderegeln weitgehend unbekannt
Viele Badegäste kennen die sechs Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) nicht auf Anhieb. Dies zeigt eine kurze Umfrage von «Espresso». Immerhin wissen die meisten, dass man nicht mit vollem Magen schwimmen oder überhitzt ins Wasser springen soll.Die anderen vier Regeln sind weitgehend unbekannt: Dass man Kinder nicht unbeaufsichtigt am Wasser lassen soll, dass man mit Luftmatratzen und Schwimmhilfen nicht ins tiefe Wasser gehen soll, dass man nicht in trübe und unbekannte Gewässer springen soll und dass man lange Strecken nicht alleine schwimmen soll. Bei der SLRG ist man sich bewusst, dass viele Leute bei den Baderegeln nicht sattelfest sind. Oft fehle das Interesse dafür. Dies obwohl die Regeln in Freibädern oder Hallenbädern als Plakate aufgehängt sind. Um dieser Unkenntnis entgegen zu wirken, sensibilisiert die SLRG bereits Kindergärtler.
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