Balkon: was ist erlaubt, was nicht?
Espresso-Hörerin Heidi Hess muss befürchten, dass die schweren Blumenkisten ihres Nachbarn oberhalb auf ihren Sitzplatz fallen könnten. Die Kisten hängen nämlich ausserhalb des Balkongeländers. Was kann Sie tun, wenn der Nachbar dafür aber kein Gehör hat? Sie kann sich an den Vermieter wenden. Dieser ist für die Sicherheit verantwortlich und kann Blumenkisten ausserhalb der Brüstung verbieten, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo.Rücksichtnahme gilt auch beim Grillieren: Fühlen sich Nachbarn durch Rauch oder Lärm übermässig gestört, können sie zu Recht reklamieren. Allerdings sollte man es auch hier zuerst mit einem freundlichen, persönlichen Gespräch mit dem Nachbar versuchen, bevor man den Vermieter oder gar die Polizei einschaltet.
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