Baulärm: Was tun?
Wer über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt ist, kann eine Entschädigung verlangen. Mieter müssen sich hierfür an ihren Vermieter wenden. Für Hauseigentümer ist es schwieriger, entschädigt zu werden.
Wer über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt ist, kann eine Entschädigung verlangen. Mieter müssen sich hierfür an ihren Vermieter wenden. Für Hauseigentümer ist es schwieriger, entschädigt zu werden.