Bessere Information über Häusersanierungen
Wenn ein Haus besser isoliert wird oder Sonnenkollektoren auf dem Dach angebracht werden, steigt der Wert des Hauses. Werden für eine solche Sanierung Fördergelder bezogen, dürfen sich diese Gelder nicht auf den Mietzins auswirken. Es kommt aber trotzdem vor. Gibt der Vermieter die Fördergelder bei der Mietzinserhöhung nicht an, bleibt den Mietern nur der Gang vor die Schlichtungsstelle. Dort muss die Höhe der Subventionen offen gelegt werden. In St.Gallen können als erste Gemeinde der Schweiz die Mieter direkt bei der Stadt Auskunft darüber verlangen, ob und wieviel Geld von der öffentlichen Hand in eine Sanierung geflossen ist. Laut dem Mieterverband gibt es so mehr Transparenz und die Schlichtungsstellen werden entlastet.Der Hauseigentümerverband begrüsst die gesetzliche Reglementierung ebenfalls. Der Mieter sei aber auch ohne die behördliche Auskunftspflicht genügend geschützt.
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