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Besserer Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken

Der Nationalrat hat das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verschärft. Neu machen sich Firmen strafbar, die falsche Gewinnversprechen machen, Schneeballsysteme betreiben oder überteuerte Registereinträge missbräuchlich verkaufen. Eine Verschärfung der Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingegen wurde von der Ratsrechten verhindert. Der Bundesrat hatte beabsichtigt, dass AGBs auch von Bund und Konsumentenschützern überprüft und eingeklagt werden können - nicht erst wie heute auf Klage eines Konsumenten hin. Wäre das Parlament dem Bundesrat gefolgt, hätte eine erfolgreiche AGB-Klage zudem für alle Konsumenten gegolten. Heute muss jeder Konsument einzeln klagen, wenn er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für missbräuchlich hält.

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