Versicherungen können sich in solchen Fällen nämlich auf die sogenannte «Betriebsgefahr« berufen, einem Artikel im Strassenverkehrsgesetz . Dieser besagt, dass ein Motorfahrzeug-Halter auch dann für einen Schaden aufkommen muss, wenn er an einem Verkehrsunfall völlig schuldlos ist.
Die Klausel im Strassenverkehrsgesetz soll schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fahrräder oder Mofas vor stärkeren Fahrzeugen wie zum Beispiel Autos schützen. Die meisten Autofahrer sind sich dieser - unter Umständen sehr teuren - Einschränkung aber nicht bewusst.
Die Klausel im Strassenverkehrsgesetz soll schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fahrräder oder Mofas vor stärkeren Fahrzeugen wie zum Beispiel Autos schützen. Die meisten Autofahrer sind sich dieser - unter Umständen sehr teuren - Einschränkung aber nicht bewusst.